Es klingt so bequem. Spaß verspricht es auch: Nie mehr lange nach Fotos fahnden, die leidlich zum Inhalt passen – sondern binnen Sekunden die perfekte Bildidee fotorealistisch selbst kreieren. Oder ein KI-erzeugtes Motiv aus einer Bilddatenbank mit wenigen Textbefehlen anpassen.
Aber darf man das im Bildungsportal? Ja – unter restriktiven Spielregeln. Die Chefredaktion hat sie am 13. November 2024 in einer Arbeitsanweisung für alle Redaktionsmitglieder festgelegt. Sie finden dort auch Hinweise zur Qualitätskontrolle und zum kritischen Umgang mit der Software.
Natürliche Fotografien haben im Bildungsportal weiter Vorrang. Was der Redaktionsleitfaden für die Auswahl natürlicher Fotografien vorgibt, gilt erst recht für KI-erzeugte Motive.
Ihren Bildvorschlag muss ein von der Chefredaktion bestimmtes Redaktionsmitglied genehmigen. Das sind derzeit Nicola Mey und Dr. Marco Althaus vom NLQ. Der Check ist dreifach: Er betriff die redaktionelle Qualität, das Rechtsrisiko und die Lizenz.
1. Qualitätscheck
Ist Ihr Bildvorschlag redaktionell geeignet und gut genug? Laien können mit Text-to-Image-Software erstaunliche Dinge erzeugen. Aber wie in der Fotografie hebt sich professionelle Qualität durch hochwertige Komposition und Nachbearbeitung ab. Der Unterschied ist nicht trivial! Zudem achten wir auf die typischen Fehler, Pannen und Probleme von Bildgeneratoren.
2. Rechtsrisikocheck
Besteht ein Risiko, dass das Motiv Urheber-, Markenschutz- oder Persönlichkeitsrechte verletzt? Es kann vorkommen, dass Bilder zu nah an die Vorlagen geraten, an denen die KI trainiert worden ist.
3. Lizenzcheck
Erlaubt die Lizenz Ihres Softwareanbieters die Veröffentlichung im BiP? Inzwischen gibt es mehrere Hundert Bildgeneratoren. Ihre Zahl wächst weiter. Die Geschäftsbedingungen unterscheiden sich. Eine Nutzung in der staatlichen Öffentlichkeitsarbeit darf nicht ausgeschlossen sein. Wenn Sie ein Bild vorschlagen, müssen Sie daher nachweisen, dass der Anbieter die Verwendung erlaubt.
- Arbeitsanweisung der Chefredaktion vom 13. November 2024 – nur zugänglich für PE
- Redaktionsleitfaden zur Auswahl und Eignung von Bildern
- Ihre Ansprechpartner in der Chefredaktion: Dr. Marco Althaus, Telefon 05121 1695-162, E-Mail [email protected] und Nicola Mey, Telefon 05121 1695 -321, E-Mail [email protected]
Empfehlenswert: Ein YouTube-Video (2023) von Rechtsanwalt Sebastian Deubelli, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht erläutert auf einem Kanal einer auf Bilderverwaltung spezialisierten Firma einige der neuartigen Fragen.