Jede Website mit großer Reichweite lockt clevere Leute aus PR und Marketing an. Freundlich bitten sie: Unser Portal soll ihre guten Dinge bewerben und Veranstaltungen verlinken. Sind wir so nett?
Es sind oft respektable Anbieter. Verlage, Softwareschmieden, Schulausstatter, Messe- und Seminarveranstalter. Oder auch Berufs- und Branchenverbände, öffentlich-rechtliche Kammern, gemeinnützige Betriebe, Not-for-Profit-Organisationen.
Sie alle konkurrieren im Bildungsmarkt. Gerade weil es ein Markt ist, muss sich staatliche Öffentlichkeitsarbeit zurückhalten – selbst bei Kurzmeldungen, Terminservice oder Aufzählungen. Kein Wettbewerber soll Vorteile gewinnen, weil der Eindruck einer Empfehlung entstehen könnte. Die Chefredaktion entschied daher am 2. Juli 2024: „Im Bildungsportal werden Bildungsangebote und Informationen aus dem Geschäftsbereich des Niedersächsischen Kultusministeriums zusammengeführt. Eine Bewerbung oder Verlinkung externer Anbieter erfolgt daher grundsätzlich nicht.“
Gemeint sind Inhalte, bei denen fremde Werbeabsicht dominiert. Gemeint ist keineswegs, dass Sie nun nichts und niemanden mehr erwähnen, externe Quelle zitieren oder Vorzüge loben dürfen.
Worauf es ankommt:
- Sie setzen sich mit der Sache redaktionell auseinander und schaffen selbst inhaltlichen Mehrwert.
- Sie sind sicher, dass sie ein Informationsinteresse Ihrer Zielgruppen-Öffentlichkeit begründen können.
- Sie urteilen ausgewogen.
- Sie wahren Distanz.
Was wir hier im REDAKTIONSBRIEF machen, nämlich flott zu fremden Websites verlinken, sollten Sie vor Generalpublikum sorgfältig abwägen. Vor allem, wenn es um geschäftliche Interessen geht. Übrigens: Man kann erwähnen, ohne Links zu setzen.
Nun arbeitet moderne Bildungsverwaltung selten solo und strikt hoheitlich. Öffentliche und private Hände machen vieles als Partner. Ein Beispiel ist die Landesinitiative n-21: Dem Bildungscloud-Trägerverein gehören viele Firmen und Verbände an. Behörden beteiligen sich auch an externen Veranstaltungen. Hin und wieder ist die Ministerin Schirmherrin einer Veranstaltung. Was gilt hier?
„Soweit einzelne Angebote im Geschäftsbereich des Kultusministeriums in Kooperation mit Dritten durchgeführt werden, können die Kooperationspartner benannt und deren Beitrag dargestellt werden“, heißt die Anweisung. „Im Einzelfall entscheidet die Chefredaktion.“
Wenn Sie also angesprochen werden: Prüfen Sie, ob es eine Kooperation gibt und welche Interessen hinter dem Anliegen stehen. Schauen Sie auf Organisations- und Rechtsform des Anbieters. Sprechen Sie die Chefredaktion an, wenn Sie nicht sicher sind.
Redaktionsleitfaden „Einbindung von Links und Dateien“
Die Arbeitsanweisung der Chefredaktion wurde im Redaktionsleitfaden veröffentlicht. Sie müssen eingeloggt sein, um die Seite zu sehen: https://bildungsportal-niedersachsen.de/handbuch/redaktionsleitfaden/einbindung-von-links-und-dateien