RECHTSGUT

▶ Das Versäumnis: Das Münchner Medieninstitut FWU gab seinem Schul-Chatbot den Namen telli, ohne vorher im öffentlichen Markenregister die Namensrechte zu prüfen.
▶ Die Konkurrenz: Die Marke telli ist bis 2034 europaweit geschützt. Sie gehört der Berliner Firma telli technologies. Ihr Kerngeschäft ist Sprach-KI für Kundentelefonie. Ein Start-Up, aber mit schnellem Wachstum und mächtigen Investoren dahinter.
▶ Der geplatzte Vertrag: Das FWU wusste seit März 2025 vom Markenkonflikt. Im Mai 2025 erlaubten die Berliner dem FWU eine befristete Nutzung, wohl für ein Jahr. Doch sie kündigten den Vertrag im November 2025. So läuft er am 19. Mai 2026 aus.
Das „Medieninstitut der Länder“ veranlasst eine radikale Medienreinigung. Webseiten, Moodle-Kurse, Folien, Schulungs-Videos, Anleitungen, Flyer, Lehrerzimmer-Plakate – in 10 Bundesländern ist die komplette Materialkolonne der Medienberatung und Fortbildung für Lehrkräfte blank zu schrubben. Um telli zu tilgen, werden sogar Social-Media-Posts und uralte Pressemitteilungen umgetextet und Grafiken ausgetauscht.
Im Kern bleibt der Bot, wie er ist. Er wird nur neu eingewickelt und heißt bald AIS.chat. Na und? „Aus Raider wird Twix, sonst ändert sich nix“, feixten die ersten Spötter, kaum dass Tagesspiegel Background am 6. Mai die Aufreger-Geschichte vom Namenstausch erzählte.
Allerdings ist die Volte beim FWU, anders als beim Raider-Riegel, keine freiwillige Strategiewende. Das FWU gebar am 7. Mai eine Pressemitteilung:
„Anlass der Umbenennung sind markenrechtliche Anforderungen. Die Erlaubnis zur Nutzung der Marke telli endet mit Ablauf des 19. Mai 2026. Ab diesem Zeitpunkt darf die Bezeichnung nicht mehr verwendet werden, sodass eine rechtssichere Neupositionierung erforderlich wird.“
Die dürren Worte des FWU ließen Fragen offen: ⬤ Wieso brauchen die Länder für telli überhaupt eine Erlaubnis? ⬤ Von wem? ⬤ Warum endet sie? ⬤ Weshalb genau am 19. Mai? ⬤ Wie konnte das alles passieren? — Die Antworten erfahren Sie hier.
Bot: rechtskonform, Bot-Name: rechtswidrig
Das FWU nennt den Wechsel im Werbesprech ein „Rebranding“. Das klingt auf Deutsch nach Brandherd und der Chance, sich die Finger zu verbrennen. Das Fachwort meint Titeltausch mit sanfter Identitätsmassage. Das ist selbst dann heikel, wenn es gut geplant und sauber ausgeführt wird.
🚨 PRAXISHILFEN ZUR PUTZAKTION | „telli“ tabu: KI-Schul-Tool muss nach Markenstreit Namen wechseln | Was die Redaktion jetzt zu ändern hat und was nicht – Beispiele
Wie perfektes Rebranding geht, weiß das FWU eigentlich. 2017 wollte es seinen sperrigen Langnamen loswerden: Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht (vormals Reichsstelle für den Unterrichtsfilm).
Es ließ es sich von der Münchner Edel-Agentur sanmiguel rebranden. Die tünchte das Haus in optimistisches Orange und erfand den schneidigen Claim „Das Medieninstitut der Länder“. Man verordnete sich ein „einheitliches und zukunftsfähiges Markenbild“ mit „präziser Markenstrategie“ und „konsistenter Markenwahrnehmung“.
Zunächst war auch das Branding für das erste große KI-Projekt werberisch gekonnt. Der lila Staats-Bot steht für deutsche „digitale Souveränität“, macht also unabhängig von US-Datenkraken, und verspricht den Schulen, rechtskonform zu sein.
Doch telli als Marke war es nicht. Der rechtzeitige Stopp der Weiterverwendung sei zwingend, um „Markenverletzungen, Abmahnungen und Schadensersatzrisiken zu vermeiden“, mahnt das FWU, wenig souverän, eher kleinlaut in Furcht vor einer Klage.
Im März 2025 entdeckte das FWU die fremde Marke. Zuerst war der Inhaber großzügig
Auf Anfrage räumt das Institut ein: „Wir haben im Ende März/Anfang April 2025 von dem Markenkonflikt erfahren.“ Das FWU habe recherchiert und sei dann auf den Markeninhaber in Berlin zugegangen, erläutert uns Evelyn Glose, zuständig für die Kommunikation der DigitalPakt-Projekte und AIS-Projektmanagerin (telli ist ein Teilprojekt des länderübergreifenden Vorhabens Adaptives Intelligentes System, kurz AIS).
Nach Gloses Darstellung ging das Unternehmen auf den FWU-Vorschlag ein, dem Schul-Chatbot die Markenrechte quasi auszuleihen. „Im Mai 2025 hat uns der Markeninhaber, die telli technologies GmbH, die Verwendung der Marke gestattet.“ Ob dafür eine Lizenzgebühr floss wie in der Wirtschaft üblich, ist nicht bekannt.
(Wir baten Philipp Baumanns, Ko-Gründer und Vorstand von telli technologies, um Kommentar. Zunächst gesprächswillig, wollte er die FWU-Darstellung aber weder bestätigen noch dementieren.)
Vor 6 Monaten kündigte Berlin den Vertrag
Der Vertrieb in den Schulen begann. Ende Juni 2025, kam die Meldung der Bremer Bildungssenatorin Sascha Aulepp: „Bremen führt als erstes Bundesland den KI-Chatbot telli ein“.

Im September kam Brandenburg. Im Oktober folgten Hessen und Baden-Württemberg, im November Schleswig-Holstein und das Saarland, im Dezember NRW und Bayern. Im Februar 2026 Niedersachsen, Thüringen im April. Die Deutschlandkarte färbte sich lila.

Mit dem Rollout schwoll die Kommunikation an. Nicht, dass es in Lehrerzimmern und auf Elternabenden an anderen Themen gefehlt hätte. Aber die Schul-Ki kam erfolgreich ins Gespräch.
Im Monatstakt setzten strahlende Kultusminister den Ton: in Pressekonferenzen, TV-Interviews und Insta-Videos. Überall hieß es: telli kommt! Die Länder-Bildungsserver vibrierten. Bei Google kletterten die Suchzahlen. Der „Social Buzz“ summte und brummte.
Keiner der Trommler und Pfeifer für telli in den 10 Bundesländern ahnte, dass sie nur Gäste einer Berliner Privatmarke sind – vertraglich geduldet, aber von Monat zu Monat immer weniger willkommen.
Den Berlinern gefiel die Entwicklung offenbar nicht. Kein Wunder, jeder Tag öffentliches Gespräch über telli den Schul-Bot knabberte an der Identität der Gewerbemarke. Das musste Geduld und Toleranz des Markeninhabers überdehnen.
Das FWU bekam Post: telli technologies zog die Erlaubnis zurück. „Diese Nutzungsvereinbarung wurde im November 2025 gekündigt“, bestätigt FWU-Sprecherin Glose. „Eine von uns gewünschte Verlängerung der Nutzungsvereinbarung und Verhandlungen darüber wurden vom Markeninhaber abgelehnt. Der Nutzungsvertrag endet somit am 19. Mai 2026.“
Wenn die Vereinbarung auf diese Weise ausläuft, war sie offenbar im Mai 2025 nur für ein Jahr geschlossen worden und bedurfte von vornherein der Verlängerung.

Der versäumte Blick in die Markenregister

Schon bevor das FWU im Februar 2025 telli bei der Didacta vorführte, hätte eine Hosentaschen-Recherche das Problem gezeigt. Ein Griff zum Handy hätte genügt.
Jedermann hat Zugang zum Handelsregister und den Registern des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) in München und European Intellectual Property Office (EUIPO) in Alicante.
Diese drei Register spucken für telli auf Anhieb ziemlich kurze Listen aus.
Handelsregister führen die Amtsgerichte. Aber im gemeinsamen Registerportal der Länder hätte das FWU sofort die kurze Liste deutscher Firmen mit telli im Namen gefunden. Branchen: Lebensmittel, Gastro, Solar, Kfz-Ingenieurbüro und IT-Dienste: telli technologies GmbH Berlin, eingetragen im Juli 2024. Schon hier hätte man stutzig werden und weiterforschen können.
Beim Web-Markenamt beginnt für Unternehmen die „Trademark Clearance“, bevor sie Geld in den Aufbau einer Marke versenken: Gibt es ältere Rechte? Erzeugnisse oder Firmen, die ähnlich klingen? Wie aktiv sind diese Wettbewerber? Wer Wirtschaft studiert, hört vom Register gleich im ersten, zweiten Semester. Denn gewerblicher Rechtsschutz (Marken, Patente, Designs) ist der Schmierstoff einer Marktwirtschaft und des Export-Champions Deutschland.
Firmen diverser Branchen fanden das Fantasiewort schön: Leder, Schokolade, Gewürze, Eisenbahn, IT-Dienste.
Branche und Produkt sind bei Markenkonflikten zentral. Es geht um Verwechslungsgefahr. Die Faustregeln:
- Je ähnlicher die Namen/Zeichen sind, desto unähnlicher sollten Branche und Produkte sein. Je mehr sich Branche und Produkte ähneln, desto verschiedener sollten Namen/Zeichen sein.
- Auch die Kennzeichnungskraft zählt. Je origineller, desto doller: Der Schutz für ein Fantasiewort wie „telli“ ist strenger als bei Allerweltsbegriffen. Und: Der Schutz wächst, je bekannter eine Marke wird.

Unionsmarke Nr. 019113553 fällt bei DPMA und EUIPO schnell ins Auge. Ein paar Klicks genügen, da zeigt sich das Malheur zu großer Nähe.
- Das Wort telli wird klein geschrieben wie bei telli.schule.
- Das Logo ähnelt der grafischen Anordnung des Schul-Produkts.
- Die Webadresse: telli.com statt telli.schule.
- Der Markeninhaber: telli technologies GmbH, Berlin.
- Das Kerngeschäft: Sprach-KI-Bots. Ausgerechnet.
Für telli wurde am 29. November 2024 beim DPMA eine Unionsmarke beantragt. Der Eingang einer Anmeldung wird im Web fast sofort sichtbar – also 10 Wochen, bevor das FWU den Schul-Bot auf der Didacta enthüllte. Zusätzlich setzte das Amt am 21. Januar 2025 die Anmeldung ins elektronische Markenblatt. Nun lief bis Ende April die Frist für Widersprüche. Es gab keine.
Am 1. Mai 2025 war die Marke eingetragen. Der EU-weite Schutz gilt ab Anmeldung zehn Jahre lang, also bis 2034. Im Gegensatz zu Patenten kann eine Marke immer wieder verlängert werden.
Drei Jungs und ein Bot: „Hi, we are telli!“
Die Marke gehört drei sympathischen jungen Gründern: Finn, Seb und Philipp. Ihr KI-Bot automatisiert Kundenservice- und Vertriebs-Telefonate etwa für den TV-Sender Sky, die Makler Homeday und Engel & Völkers, das Vergleichsportal Verivox, den Solarriesen Enpal oder die Schülerhilfe.
Erst im Sommer 2024 gründeten sie ihre GmbH. Noch hat die Firma weniger als 20 Beschäftigte (alle blutjung, den Fotos nach). Aber der schmale Kader managt bereits ein transatlantisches Geschäft mit Millionen KI-Anrufen.
Sie sitzen in Berlins „KI-Kiez“ Prenzlauer Berg. In sanierten Fabriketagen knubbeln sich Gründer zu Hunderten. Doch dieses Start-Up hatte einen echten Raketenstart.
Das US-Wirtschaftsmagazin Forbes setzte es 2025 auf die elitäre Rangliste „30 under 30“ der innovativsten Tech-Talente in Europa. Laut EU-Startups.com sammelte das Trio auf Anhieb Millionen Euro und Dollars bei Wagniskapitalgebern wie CherryVentures oder Y Combinator aus dem Silicon Valley ein. Solche Investoren im Hintergrund sind eine mächtige Liga. Die Marken, auf deren Zukunft sie wetten, wissen sie zu schützen.
Der Nichtangriffspakt
Wer mit einer neuen Marke ohne böse Absicht eine ältere Marke anrempelt, kann auf Schonzeiten nicht zählen. Im Gegenteil. Im Markenrecht gilt strikter „Prioritätsschutz“ für den, der als erster ein Formular ins Markenregister steckt. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
Ist eine Marke eingetragen, kann der Inhaber mit voller Wucht zuschlagen, bei Wettbewerbern Chaos und Schmerz verursachen. Er kann jedem jede Nutzung sofort untersagen (§ 14 MarkenG und Art. 9 UnionsmarkenVO).
Das kann er. Er muss aber nicht. In vielen Fällen wollen Markeninhaber und -verletzer dem teuren Krampf von Unterlassungs- und Schadensersatzklagen entgehen. Viele einigen sich außergerichtlich auf friedliche Koexistenz. Zumindest für eine Zeitlang.
⬤ Üblicher Auftakt: Der Neuling klopft beim Markeninhaber an und fragt, ob er die Marke kaufen oder bestimmte Nutzungsrechte „mieten“ kann. Oder: Der Markeninhaber bemerkt die Verletzung seiner Rechte und zeigt seine Folterwerkzeuge mit einer ersten scharfen Abmahnung oder Unterlassungsaufforderung mit Übergangsfrist.
⬤ Lizenz- oder Abgrenzungsvertrag: Sie verhandeln, wie sie Verwechslungsgefahren vermeiden. Der Markeninhaber räumt bestimmte Rechte ein. Das kann in eine dauerhafte Lizenz und Partnerschaft münden. Oder es ist eine Nichtangriffsgarantie für den geordneten Rückzug. Der Markenverletzer sichert zu, die Marke bis zum Stichtag komplett aufzugeben.
⬤ Bezahlte Geduld: Den Verzicht auf scharfe Waffen lassen sich Markeninhaber meist gut bezahlen. Beispielsweise als Lizenzgebühr bis zum Rückzugs-Stichtag. Plus Risikoaufschlag. Plus Schadensersatz für die bisherige unerlaubte Nutzung. Plus Anwaltskosten.
⬤ Hohe Vertragsstrafen: Zur Abschreckung will der Markeninhaber meist Vertragsklauseln verankern, die Verstöße teuer ahnden. Im Web-Marketing kann beispielsweise schon ein toter Link oder ein vergessenes Logo in einem PDF ein paar Tausender kosten.
So ein Kompromiss kann gut halten, solange
- beide Parteien Vorteile gewinnen und Nachteile vermeiden,
- die für beide Seiten wichtigen Abmachungen respktiert werden und
- sich die Interessenlage eines Vertragspartners nicht gravierend ändert.
Berliner Goodwill kommt und geht: Als das FWU auf die Berliner zuging, hatte es rechtlich extrem schwache Karten. Es konnte – zugespitzt – nur um Gnade betteln. Allerdings vertritt das FWU auch den Staat. Appelle an den patriotischen Gemeinsinn können fruchten. (Ein Anruf von einem leibhaftigen Minister soll ja manchmal Wunder wirken.)
Im November 2025 bewertete telli technologies die Lage offenbar anders als im Frühjahr. Vielleicht war der Patriotismus schon aufgebraucht, und klarer Geschäftssinn blieb übrig.
Hinter den Kulissen: Zittern um den Länder-FWU-Rahmenvertrag
Warum war dem FWU der Aufschub so wichtig? Wohl nicht, weil es am niedlichen Namen hing. telli ist nur ein kleiner Vorbote. Während seines Rollouts liefen Verhandlungen in ganz anderen Dimensionen.
Die Länder haben mit dem FWU noch viel vor. Es soll die Bildungsmedien-Infrastruktur (BMI) betreiben. Auf der sollen gemeinsame länderübergreifende Vorhaben, kurz LÜV, laufen.
Ein Länder-Rahmenvertrag mit dem FWU ist in der Schlusskurve. In diesem „BMI-Vertrag“ geht um
- die Lenkmacht, wer wie Lizenzmodelle und Qualitätsstandards für digitale Produkte vorgibt und kontrolliert,
- satte Anteile an 5 Mrd. Euro aus dem Digitalpakt 2.0 (2026–2030).
Schon der erste DigitalPakt hat das FWU zu einem Hauptakteur im schnell wachsenden Wirtschaftszweig der Lehrtechnologie („Edu-Tech“) gemacht. Die Branche lebt von öffentlicher Beschaffung. Der Staat ist Besteller und Käufer. Er muss zugleich als Marktwächter und Schiedsrichter faire Wettbewerbsregeln für alle Anbieter garantieren. Das ist kitzlig.
Diese Aufgaben gehen zum Teil ans FWU über. Nun ist das FWU selbst Anbieter von Produkten und Diensten für die Schulen. Es würde sich selbst überwachen.
Die Ausgestaltung der Rolle ist kritisch für die gesamte Marktdynamik:
- national, weil es um gemeinsame Beschaffung von Bund und Ländern geht und nicht mehr nur um einzelne Länder;
- international, weil private Firmen, die auch ins Ausland wollen, ein starkes Standbein im Heimatmarkt brauchen.
Objektiv gesehen, können die vielen Aufgaben Interessenkonflikte auslösen. Das muss man aushandeln.
Neu ist, dass die Edu-Tech-Firmen dazu sehr laut und schneidend Kritik äußern. Das war bisher nicht ihre Art.
Lobbywut trifft telli
Als der Infodienst Table.Media am 30. April einen Vertragsentwurf (PDF) veröffentlichte, erschien auch ein harscher Brief an die Länder von vier Wirtschaftsverbänden. Sie behaupten, das FWU erhalte eine „marktbeherrschende Stellung mit erheblichen Missbrauchsrisiken“.
Wie sehr es inzwischen kracht, zeigte schon die Didacta. Der Verband Bildungsmedien sieht das FWU als übermächtigen „Herkules“ die Keule schwingen, und so lud die Verlegerlobby zu einem Messeforum mit dem giftigen Titel „Bildungsmarkt: Noch Platz neben dem Herkules FWU?“ Dort droschen Länder und Lobby ungewohnt grob aufeinander ein.






Schlagabtausch bei der Didacta | Gastgeber Maximilian Schulyok, Vorsitzender des Verbands Bildungsmedien und Geschäftsführer des Ernst-Klett-Verlags, sprach von der „gefährlichem Drohung“, dass die Länder unter dem Banner „digitale Souveränität“ den Privatsektor weitgehend ausschließen könnten. Ihm sekundierten Alexander Altendorf-Schöpke vom Bündnis für Bildung (private und öffentliche Medienanbieter) und der Fachjournalist Christian Füller, ein rabiater FWU-Kritiker. Laut und bissig kam es zurück aus der Verteidigerecke: Allein gegen drei focht Bremens Bildungs-Staatsrat Torsten Klieme, Ko-Vorsitzender der KMK-Kommission „Bildung in der digitalen Welt“ (DigiKom).
Die Wut traf den kleinen telli. Der werde, hieß es, mit hohen Subventionen (auch des Bundes, der Schulen die „Tokens“/„telli points“ für die Rechenzentren-Miete bezahlt) in den Markt gedrückt und die privaten Rivalen an die Wand. Verlangt wurde eine Beschaffungspolitik, die sich stärker als Wirtschaftsförderung versteht.
Kurz nach der Didacta legte der EdTech-Verband im April nach mit dem kritischen Papier telli oder Der Eingriff des Staates in den deutschen Bildungsmarkt [PDF].
Das FWU hat wirklich Aufgaben wie einst Herkules aus der Sage, der Halbgott mit der Superkraft. Auch der musste Höllenhunde besiegen, heilige Kühe einfangen und goldene Äpfel pflücken. Und einen gewaltigen Stall ausmisten. Daran erinnern wir uns, wenn wir unzählige Seiten und Kanäle von telli säubern müssen – Großreinigung ist eben auch ein Heldenjob.
Bildnachweise | Fotos Didacta, Collage, Diagramm-Grafik M. Althaus NLQ
- „Neuer Name für den KI-Chatbot: Aus telli wird AIS.chat“. FWU Pressemitteilung (7. Mai 2026)
- „Länderüberblick | telli, fobizz und Co: Diese KI-Tools können Schulen nutzen“. Deutsches Schulportal (10. April 2026) – mit dem aktuellen Stand der KI-Schullizenzen nach Bundesland.
- Portalkieker | „Vom Staunen zum Handeln: Markus Iske über den neuen KI-Kompass für Lehrkräfte“. Interview, Redaktionsbrief Nr. 12 (27. Februar 2026)
Politisches
- „Private Anbieter kritisieren Länder: Konflikt um staatliche Kontrolle von Bildungstools“. Christian Füller, Tagesspiegel Background (€) (7. Mai 2026)
- „Schul-KI muss wegen Markenstreit umbenannt werden“. Christian Füller, Tagesspiegel Background (€) (6. Mai 2026)
- „Bildungsmedieninfrastruktur: Zwischen Synergien und Marktrisiken“. Vera Kraft, Table.Briefings (€) (30. April 2026) mit Entwurf des BMI-Vertrags und Brief von vier Verbänden an alle Bildungsministerien (beide PDF frei zugänglich)
- „AIS: Wie es mit dem Mega-Projekt von FWU und Ländern weitergeht“ Vera Kraft, Table.Media (€) (10. März 2026)
- „Medieninstitut der Länder (FWU):Das umstrittene Machtzentrum der Schul-IT“. Christian Füller, Tagesspiegel Background (€) (17. Februar 2026)
- „Telli: Zeitplan und Funktionen des neuen KI-Chatbots der Länder“. Vera Kraft, Table.Briefings (€) (11. Februar 2025)
- „Die Länder-KI heißt Telli – und kann bisher nicht viel“. Christian Füller, Pisaversteher Blog (7. Februar 2025) [Erste öffentliche Nennung des Namens]
- telli oder Der Eingriff des Staates in den deutschen Bildungsmarkt. Eine Stellungnahme. EdTech-Verband (1. April 2026) [PDF]
Rechts-Blogs zu Verwechslungsgefahr und „markenmäßiger“ Nutzung
- Video „Verwechslungsgefahr“ und „Markenrechtliche Abgrenzungsvereinbarungen“. Kilian Kost, Kanzlei WBS Legal Blog (2021)
- „Markenmäßige Benutzung – Ein Leitfaden“. Frank Weiß, Kanzlei Weiß & Partner, ratgeberrecht.eu (28. Januar 2025)
- „Problemfall Wortmarke: Beschreibende oder markenmäßige Nutzung?“ Lion Keller, IT-Recht-Kanzlei München (21. April 2022)
- „Markenmäßige Benutzung: Alles Wichtige im Überblick“. Niklas Plutte, Kanzlei Plutte (3. Mai 2023)