RECHTSGUT
▶ „Keine Kinderfotos mehr im Netz“, hieß es im März im Landtag an die Adresse des MK. Die Antwort von Ministerin Hamburg bekam ein bundesweites Medienecho.
▶ Das löste in einigen Redaktionsteams Unruhe aus. Denn die meisten Fotos auf 4600 BiP-Seiten zeigen Kinder und Jugendliche.
▶ Ministerin Hamburg will keine landesweiten Verbote. Sie vertraut auf redaktionelles Augenmaß, Fingerspitzengefühl und Risikobewusstsein.
▶ Politisch geht es vor allem um authentische örtliche Fotos von Schulen und Kitas, auf denen Kinder persönlich erkennbar sind.
▶ „Stock-Fotos“ sind anderer Art. Sie machen den Großteil der BiP-Bilder aus. Sie sind anonymer. Trotzdem stellt sich die Frage: Haben die Personen zugestimmt?

Kinderbilder gehören nicht ins Netz“, warnt das Bundeskriminalamt auf einer Präventionsseite. Wer Fotos ins Netz stellt, gebe jede Kontrolle auf, wird sorglosen Eltern eingeschärft. „Durch Kinderbilder, die im Netz frei verfügbar sind, werden Tatgelegenheiten für Hersteller computeranimierter Kinderpornografie geschaffen.“ Auch als Schulhof-Mobbing oder spätere Erpressung drohe Foto-Missbrauch. Im BKA-Visier: vor allem soziale Plattformen und Messenger-Dienste wie WhatsApp.
Die BzKJ mahnt seit Langem „Kinder sind kein Content“. Schon seit 2003 schaut die Jugendschutz-Initiative „Schau hin!“ regelmäßig auf Foto-Missbrauch und inzwischen die Folgen des „Sharenting“ (Parent-Sharing).
Doch das Thema nimmt eine neue Wendung. Unter Mitarbeit von Polizei und Jugendschutz veröffentlichte die Berliner NGO Save the Children im Juni 2025 einen Leitfaden „Zum sensiblen Umgang mit Kinderfotos und -videos in Institutionen und Organisationen“.
Nicht sorglose Muttis, Papis, Onkels und Omas, die allzu niedliche Urlaubsfotos posten, sind die Adressaten – sondern Schulen, Kitas und sogar regierungsamtliche Kanäle.
Redaktionen müssen prüfen und abwägen
Als zwei Landtagsmitglieder im Februar ihre Kleine Anfrage beim Landtagspräsidium ins Postkörbchen legten, lautete ihr Titel der Drucksache 19/9794 so: „Kitas und Schulen in sozialen Medien: Gehören Kinderbilder ins Netz?“
Der Titel klang nicht nach einem Bezug zum Bildungsportal. Doch gefragt wurde nach landesweit einheitlichen Empfehlungen oder bindenden Vorgaben für Fotos und Videos bei Webpräsenzen und Social-Media-Profilen niedersächsischer Bildungseinrichtungen.
Das schloss das BiP also ein. Und: Die Anfrage legte den „kompletten Verzicht auf das Zeigen von Fotos/Videos mit Kindern“ nahe.
Die MK-Antwort kam am 12. März auf vier Seiten als Drucksache 19/10113. Zusammengefasst:
- Kinderschutz hat Vorrang vor Kommunikationsinteressen. Es gibt aber auch ein berechtigtes Interesse an Fotos in der Öffentlichkeitsarbeit. Eine Abwägung ist nötig.
- Bildveröffentlichungen sind stets einer Gefährdungsprüfung zu unterziehen. Das ist die Pflicht der Redaktionen und Kommunikationsverantwortlichen.
- Im Bildungsportal gibt es Erläuterungen zur Pressearbeit mit Bezug zum Datenschutz. Landesweite MK-Regelwerke spezifisch für Foto/Video gibt es keine.
- Wollen Schulen eine Homepage oder soziale Schulprofile betreiben, werden sie auf Recht und Risiken hingewiesen. Bei Kitas sind Kommunen und freie Träger zuständig.
- Es wird keine flächendeckende Überwachung bei Medien- und Bildernutzung geben.
- Über aktuelle Erkenntnisse zu Risiken (KI-Deepfakes, Bilddiebstahl, Missbrauchsforen u. a. ) informieren die Beratungssysteme (z. B. Medienberatung, Chatscouts, Beratungslehrkräfte, schulpsychologische Beratung) und die Fortbildung (ohne Pflicht).
Hamburg: „Lieber ein Bild weniger als ein Risiko zu viel“

Eine Landtagsfrage war spitz: „Sollten öffentliche Einrichtungen wie Kindertageseinrichtungen und Schulen mit gutem Beispiel vorangehen und gänzlich auf das Zeigen von Kindern unter 14 Jahren auf ihren Profilen in sozialen Medien und Webseiten verzichten?“
Es war „nur“ eine offene Frage. Aber eine, die als politische Forderung an die Regierung verstanden werden soll. So rief mit dieser Frage im Notizblock die Deutsche Presseagentur bei der Kultusministerin an. Ihre Antwort, wusste dpa, würde bundesweit interessieren.
„Im Zweifel gilt: lieber ein Bild weniger als ein Risiko zu viel“, sagte Julia Hamburg der dpa. Nicht um Verbote gehe es, sondern darum, „zu schützen und mit Augenmaß verantwortungsvoll zu kommunizieren“.
Sie verstehe , dass Kitas und Schulen über Projekte oder Erfolge etwa bei Wettbewerben online informieren wollten. Sie sollten „zeigen können, was sie leisten, aber ohne Kinder unnötig zur Schau zu stellen.“
Sie vertraue Schulen und den „für die Webseiten Verantwortlichen, dass sie diese Sensibilität haben“.
Der dpa-Bericht lief bundesweit mit, etwa bei Zeit, SZ, Welt, n-tv, Lokalmedien wie HAZ oder Regionalheute oder Fachportalen wie news4teachers.
„Jeder Verzicht auf identifizierbare Kinderbilder in sozialen Medien stärkt den Schutz“, schrieb das MK in der offiziellen Landtagsantwort. Öffentliche Bildungseinrichtungen sollten „die Veröffentlichung identifizierbarer Bilder von Kindern auf öffentlich zugänglichen Profilen in sozialen Medien stets kritisch auf ihre Erforderlichkeit hinterfragen.“
Stock-Fotos im BiP: Rechtslage und Praxis
Im Bildungsportal sind authentische Fotos aus niedersächsischen Schulen und Kitas die Ausnahme. Wenn wir sie zeigen, gibt es dafür einen speziellen Anlass. Etwa ein Wettbewerb, eine Ehrung oder Veranstaltung. Die Erkennbarkeit ist gewollt. Hier müssen Einzelgenehmigungen der Erziehungsberechtigten, ab 16 auch der Jugendlichen vorliegen – beim Redaktionsteam oder den Behörden, die die dem BiP die Fotos zur Verfügung stellen.
Das gilt nur dann nicht, wenn die öffentliche Berichterstattung nach Presserecht zulässig ist (Zusammenfassung der Rechtslage z. B. bei Kanzlei Horak und im Video).
▶️ Experten-Video: Fotorecht bei Personenaufnahmen
Muss man dagegen die Erkennbarkeit vermeiden, sind Motive zu nutzen, die Aktivitäten von Kindern zeigen, aber eher von hinten. Das Verpixeln von Gesichtern ist ebenfalls verbreitet.
Bildberichterstattung wie bei einem News-Portal ist im BiP eher selten:
- Ob die Personen unserer Fotos Niedersachsen sind, ist meist unwichtig.
- Unsere Bebilderung ist überwiegend nicht aktuell.
- Die Fotos werden meist rein illustrativ und nicht informativ verwendet (Symbol- und Schmuckbilder). Darum sind erläuternde Bildunterschriften verzichtbar.
Mehr als 90% unseres Bildbestands sind „Stock-Fotos“ aus internationalen Datenbanken. Es wäre unmöglich, den Bildbedarf für 4600 Seiten mit eigenen Fotografen zu decken.
Sie stammen stattdessen von Gratis-Anbietern wie Unsplash, Pexels, Pixabay, Freepik, Pixelio, Picjumbo, Splitshire. Oder von kostenpflichtigen Agenturen iStock, Adobe, Shutterstock, Getty oder Envato.
Stock-Fotos nutzen wir nicht exklusiv. Sie sind beim Anbieter öffentlich sichtbar. Sie sind meist schon tausendfach in der ganzen Welt verwendet worden. Es ist nie eine Erstveröffentlichung.
Bei unseren Stock-Fotos wird nicht verpixelt und nicht von hinten fotografiert. Personen sind sehr gut erkennbar. Denn (das ist die Annahm) sie wurden nicht unfreiwillig geknipst. Siestanden als Fotomodelle freiwillig und bewusst vor der Kamera – vielleicht gegen Honorar. Irgendwo auf der Welt, im Zweifelsfall nicht in Deutschland.
Neun Kids aus Russland


Dieses Foto fröhlicher Kindergarten-Kindern auf einer Seite der frühkindlichen Bildung entstand wahrscheinlich in Russland.
In der Fußzeile (Footer) der Seite öffnet ein Klick die Bildrechte. Wir haben es von Pixabay, einer Weltfirma aus Berlin.
Hinter dem Link zur Pixabay-Seite dieses Fotos finden wir Genaues zur Aufnahme. Sie entstand mit einer Kamera Canon EOS 6d, wurde hier am 8. April 2017 veröffentlicht, seitdem 183.445-mal aufgerufen und 120.254-mal heruntergeladen.
Über den Fotografen, der sich „Tolmacho“ nennt, erfährt man nichts. Außer: Es ist ein Mensch aus Russland. „Tolmachos“ Profilseite ist leer.
Ist das Motiv in einem russischen Kindergarten entstanden? Vielleicht. Es ist bei Stock-Fotos unüblich, Details zu Aufnahmeort, Aufnahmezeit oder gar den Personen anzugeben.
Bei Pixabay gibt es auch keine Klarnamen-Pflicht und keine Pflicht zur Nennung des Urhebers – weder für Uploader noch für Downloader. Das erfährt man im Inhaltslizenzvertrag.
Den Anbietern „gehören“ die Fotos nicht. Sie haben ein Nutzungs- und Vermittlungsrecht für ihre Plattform, die sie von den Fotografen füllen lassen. Wer wie wem für welche Zwecke welche Nutzung erlaubt, das kann juristisch bunt werden. Umso wichtiger für uns, die Herkunft genau zu dokumentieren. Das fragen wir bei neuen Bildern in Typo3-Maskenfeldern ab.

Rechtsschutz per „Model Release“
Ein Vertrag zwischen Fotograf und Bildagentur sichert die Nutzung ab. Der Fotograf bestätigt darin, alle nötigen Rechte zu besitzen; das Hochladen von Material ohne vollständige Rechteklärung ist untersagt. Auf dieses Vertragssystem vertraut auch die BiP-Redaktion.
Bei Personenfotos bestätigt die Fotografin der Plattform explizit oder implizit, dass ihr eine unterschriebene Einwilligung der Abgebildeten vorliegt – das sogenannte „Model Release“.
Da fast alle Stockfotos inszeniert sind, gelten die abgebildeten Personen rechtlich als Fotomodelle. Ausnahmen bilden lediglich Personen des Zeitgeschehens oder Passanten, die – unter deutschem Recht – als „unwesentliches Beiwerk“ unter die „Panoramafreiheit“ fallen.
Ohne Model Release wäre formal nur eine extrem eingeschränkte redaktionelle Nutzung möglich. Das liegt meist weder im Interesse der Fotografen noch der Agenturen.
Warum Bezahldienste sicherer sind als Gratis-Plattformen
▶ Das „Model Release“ ist der Standard bei seriösen kommerziellen Großagenturen wie iStock oder AdobeStock. Bei diesen kaufen wir einen kleinen Teil der Fotos. Dort müssen Urheber das Formular hochladen, das ihre Fotomodelle unterzeichnet haben. Diese Papiere werden von den Agenturen aktiv verwaltet. Sie erklären auch genau, worum es geht.
Vorbildlich: die Erklärseite bei AdobeStock nebst Checkliste, Formular und expliziten Hinweis auf die Zustimmung von Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen. Ähnlich bei iStock.
Für die Lizenzgebühr, die wir zahlen, erhalten wir eine Haftungsfreistellung (Indemnity). Kommt es doch zu einem Rechtsstreit mit Dritten, liegt das finanzielle Risiko bei der Agentur.
▶ Das Risiko ist größer bei kostenlosen Plattformen.
Der Großteil unserer Bilder entstammt Websites, bei denen die Kosten bei null, aber die Standards laxer sind. Zudem wälzen Haftungsausschlussklauseln in den Nutzungsvereinbarungen das Risiko auf den Endnutzer ab.
Nehmen wir das Beispiel der russischen Steppkes von „Tolmacho“ bei Pixabay – einer großen Firma aus Berlin, die genau weiß, das das deutsche Recht, anders als das meiste Ausland, beim „Recht aufs eigene Bild“ sehr streng ist Trotzdem (oder gerade darum) weicht sie aus. Sie sagt zwar im Blog und Guidelines, Pixabay „verlange“ eine Einwilligung. Tatsächlich wird diese beim Upload nicht abgefordert. Pixabay hat menschliche und automatische Bildsichter, die jedes Bild genehmigen müssen. Unklar ist, ob diese bei der Einwilligungsfrage nachhaken. Pixabay hat zudem ein Meldeverfahren für die, die sich beschweren wollen.
Das ist unser Rest-Risiko
- Fehlende Prüfung: Gratis-Datenbanken agieren oft nur als Plattformen, nicht als Kuratoren und Redaktionen. Sie verlassen sich auf die Zusicherung der Uploader, dass alle Rechte vorliegen, fordern dies aber nicht klar ein und prüfen es nicht proaktiv nach. Sie sind passiv. Sie reagieren höchstens nachträglich auf Einzelbeschwerden. Und wir verlassen uns auf ungeprüfte Zusicherungen Dritter. Wir nutzen globale Inhalte, deren rechtlicher Ursprung im Einzelfall kaum überprüfbar ist.
- Haftungsfalle: Wenn der Uploader gelogen hat oder das Konzept des Model Release nicht verstanden hat, haftet nicht die Plattform. Sondern primär derjenige, der das Bild weiterverbreitet und veröffentlicht. Abmahnungen, Unterlassungserklärungen, Schadensersatzforderungen können die Folge sein. Darum ist es so wichtig, die Herkunft in der Typo3-Maske zu dokumentieren. Es ist ein Schutz – und darum Pflichtangabe.
▶ Fazit: Haben wir 100% Rechtssicherheit bei Stock-Fotos? Nein. Es gibt ein Rest-Risiko, dass die abgebildeten Kids oder ihre Eltern nie eine Einwilligung unterschrieben haben und vielleicht gar nicht wissen, dass Bilder von ihnen online sind. In der Praxis sind Konflikte um Stock-Fotos aus unseren bezahlten als auch den kostenlosen Quellen sehr selten.
▶ Wir im Bildungsportal setzen weiter auf lebendige Bildsprache, schärfen aber unseren Blick für die Herkunft unserer Motive. Professionelle Kommunikation und maximaler Kinderschutz sind kein Widerspruch, sondern Teil unserer Qualitätsstandards.
Foto Hamburg: Marco Althaus
Merker für die Redaktionspraxis
Authentische redaktionelle Fotos: Nur mit schriftlicher Einwilligung (Model Release) und klarem Zweckbezug.
Im Zweifel: Motiv von hinten wählen, verpixeln oder auf ein Symbolbild (Gegenstände statt Gesichter) ausweichen.
Stock-Fotos: Lizenzgebührenpflichtige Agenturen (Adobe, iStock, Envato, Getty u.a.) sind im Zweifel sicherer als Gratis-Plattformen.
Dokumentation: Herkunft und Lizenz immer in Typo3 sauber hinterlegen.
- Leitfaden „Zum sensiblen Umgang mit Kinderfotos und -videos in Institutionen und Organisationen“ von Save the Children (Juni 2025)
- Kleine Anfrage Drucksache 19/9794 „Kitas und Schulen in sozialen Medien: Gehören Kinderbilder ins Netz?“und MK-Antwort Drucksache 19/10113
- Video: Fotorecht-Interview mit dem Siegburger Rechtsanwalt Rechtsanwalt Wolfgang Rau im Video-Podcast Blende 8 bei YouTube