LAYOUTGEFLÜSTER

Zwei neue Pflichtfelder piesacken alle, die ein neues Bild ins CMS laden wollen. Sie müssen die beiden Boxen ausfüllen, sonst können sie sie nicht speichern. In der Eingabemaske für Metadaten erscheinen sie seit dieser Woche unter den bekannten Herkunfts-Angaben zu „Link zum Werk“ und „Lizenz“. Mit diesen haben die neuen Pflichtangaben unmittelbar zu tun. Damit wird ein Beschluss der Chefredaktion umgesetzt. Wieso die Angaben für uns rechtlich wichtig sind, erklären wir unten. Zuerst praktisch zur neuen Aufgabe:
1. Download-Datum

In dieses Kästlein gehören Tagesdatum und Uhrzeit: die exakte Zeit, zu der Sie die Bilddatei vom Anbieter heruntergeladen haben. Also zum Beispiel einer Fotodatenbank wie Unsplash, Pexels oder Pixabay.
Diese Zeitangabe finden Sie in Ihrem Download-Ordner oder in den Eigenschaften der Bilddatei.
Nutzen Sie die komfortable Eingabehilfe: Rechts im grauen Feld klicken Sie das Kalender-Symbol an. Mit Hilfe der Pfeile < v ^ > wählen Sie Tag, Monat, Jahr aus. Tippen geht auch.
▶ Was ist, wenn Sie das Bild selbst gemacht haben? Wenn es keinen „Anbieter“ gibt außer Ihnen selbst als Urheberin oder Urheber, muss trotzdem ein Datum her.
▶ Merke: Es geht nicht um die Zeit, an der das Bild erstellt oder verändert worden ist. Wir benötigen einen präzisen Nachweis, wann das Bild von der Quelle auf Ihren PC gekommen ist. Denn das ist entscheidend für die Gültigkeit von Lizenzbedingungen.
2. Download-Belegnummer

Nicht alle Anbieter haben sie, aber manche: eine Identifikationsnummer für den Download. Eine Art Quittung, Bon oder Buchungsbeleg für den Vorgang des Herunterladens.
Diese Nummer wird angezeigt, wenn Ihr Browser die Datei abruft und auf Ihrem PC speichert. Wenn das Bild gekauft wird (etwa über iStock-Credits), gibt es eine Abrechnung. Wenn es nicht gekauft wird, kann es auch einen Beleg geben.
Wenn Sie eine solche Nummer erhalten haben, soll sie auf jeden Fall zusammen mit der Download-Zeit gespeichert werden! Darum ist es ein Pflichtfeld. Sie haben maximal 255 Zeichen Freitext, also Zahlen, Buchstaben, Sonderzeichen ohne Beschränkungen.
▶ Was ist, wenn es keine ID- oder Belegnummer gibt? Dann können Sie auch keine angeben. Schreiben Sie: „keine“.
▶ Merke: Gemeint ist nicht Ihre Kunden-Identifikationsnummer, Login-Name oder sonstige persönliche Kennzeichnung. Gemeint ist auch nicht die Nummer des Fotos in der Anbieterdatenbank oder der Dateiname.
Was soll das? Warum ist es wichtig?
Mit den neuen Pflichtangaben sichern wir uns rechtlich besser ab.
Mehr als 90% unseres Bildbestands sind „Stock-Fotos“ aus internationalen Datenbanken. Das Bildungsportal nutzt Tausende Bilddateien. Je mehr Fotos wir aus diesen Quellen zeigen, desto mehr wächst das juristische Risiko.
Redakteurinnen und Redakteure holen Fotos von Gratis-Anbietern oder Bezahldiensten, ob von Unsplash, Pexels, Pixabay, Freepik, Pixelio, Picjumbo, Splitshire oder von iStock, Adobe, Shutterstock, Envato & Co. Mit wenigen Klicks ist das Bild da. Aber:
▶ Bei jedem Download gehen Sie einen Vertrag ein. Sie bestätigen ja ausdrücklich die Lizenz- und Nutzungsbedingungen (Content License Agreement) des Anbieters.
▶ Hand aufs Herz: Haben Sie die Klauseln jemals gelesen? Wohl nicht. Sie sind lang und kompliziert. Juristenlatein in vielen Paragrafen, deren Formulierung gern mal wechselt.
Den Anbieterplattformen „gehören“ die Fotos meist nicht. Sie haben nur ein Nutzungs- und Vermittlungsrecht. Die Massen-Webdienste sind Vermittler für die eigentlichen Urheber (Profi- oder Amateurfotografen) oder Inhaber der Nutzungsrechte. Wer wie wem für welche Zwecke welche Nutzung erlaubt, das kann juristisch bunt werden. Leider gibt es auch Lizenzwechsel, Pannen oder Abmahnungs-Trickser, die Ärger machen können.
▶ Falls es zu einem Streit oder Drohungen kommt, sind präzise Angaben wichtig. Zum Beispiel galt für ein Foto X zu einem Zeitpunkt Y eine bestimmte Vertragsversion Z. Oder wir müssen nachweisen, dass wir das Foto von Anbieter A haben und nicht von Anbieter B.