Rechtsgut: Copyright-Verstöße bei Bildern

Was ist zu tun, wenn eine bedrohliche E-Mail eines Rechteinhabers oder Rechteverwalters im Postfach landet, die nach reichlich Ärger klingt?  

„Dies jedenfalls nicht: Kopflos eine Seite oder Angaben ändern, auf irgendwelche Forderungen eingehen oder irgendetwas antworten“, sagt Sirin Baris, Leiterin der Rechts- und Vergabestelle am NLQ (Fachbereich 14). Ob ein Vorwurf berechtigt ist, müsse genau geprüft werden. Gesetzte Fristen zu ignorieren, sei indes riskant.  

„Es gibt seriöse, berechtigte Forderungen, bei denen man aber verhandeln kann“, ergänzt ihr Kollege Stephan Lohoff. Die beiden Juristen des NLQ haben vereinzelt urheber- und medienrechtliche Fälle des NLQ auf ihrem Tisch und beraten die Medienproduzenten im NLQ. „Oft sind die Forderungen weit überzogen, oder es liegt ein Irrtum vor“, weiß Stephan Lohoff. „Unlautere Geschäftemacher gibt es leider auch.“ Abzocke also. 

Wer Bilder irgendwo aus dem Internet zieht und ohne Genehmigung oder ohne Nennung von Quelle und Rechteinhaber auf eigene Seiten stellt, verletzt sehr wahrscheinlich Rechte. Zum Beispiel das Nutzungsrecht der „öffentlichen Zugänglichmachung“. Das kann teuer werden. Das Urheberrechtsgesetz stellt Rechteinhabern einen ganzen Koffer voller Ansprüche für den Rechtsweg bereit, etwa auf Unterlassung und Beseitigung, Schadensersatz und Ersatz von Abmahnkosten

Die 4600 BiP-Seiten beinhalten 8700 Grafikdateien. Dazu zählen 3600 Fotos mit Lizenzangaben: fast 600 aus diversen Varianten der Creative Commons (CC), 1400 aus Gratis-Datenbanken wie Pixabay, Unsplash und Pexels, 600 aus NLQ-Lizenzen. Nur 200 sind honorarpflichtige Stockfotos. Bei dieser Menge besteht eine Restwahrscheinlichkeit, dass Lizenzbedingungen unklar sind oder sich verändert haben.  

Die Erfahrung zeigt: Auch öffentliche Verwaltungen müssen sich mit Leuten auseinandersetzen, die versuchen, mit behaupteten Rechtsverstößen Ärger und Kasse zu machen. Inzwischen geht das ganz automatisch. Bots schöpfen Fotodaten aus Web-Präsenzen ab und füttern damit die Rückwärts-Bildsuche der Suchmaschinen, die durch Künstliche Intelligenz immer besser wird.  

Zwei Sorten Copyright-Jäger

Copyright-Jäger“ gibt es in zwei Sorten. Falsche und echte. Beide sind auf Beute aus, und beide bedeuten Aufwand, selbst wenn eindeutig Nutzungsrechte vorliegen.

Zu den falschen Copyright-Jägern gehören Agenturen, die sich als Rechteverwalter oder Anwälte tarnen. Es wird gewarnt und gedroht, aber erstaunlicherweise weder Geld noch eine Entfernung des Bilds verlangt. Gefordert wird nur, auf der Webseite mit dem Bild einen Quellennachweis mit vorgegebenem Link einzubauen. Klingt fair? Ums Bild geht es gar nicht. Es ist nur ein Köder. Die Agentur vertritt keinen Rechteinhaber. Sie versucht, mit Tausenden so erpresster Links, für eine Website besseres Ranking bei Google & Co zu erreichen. Es ist eine betrügerische Masche im Suchmaschinen-Marketing

Echte oder falsche Jäger sind Kanzleien oder Agenturen, die gern zuerst eine „Berechtigungsanfrage“ nebst saftiger Rechnung präsentieren. Eine „Nachlizenz“ soll die ungenehmigte Nutzung gerade rücken. Der geforderte Geldbetrag wird an irgendeiner Honorartabelle festgemacht. Es wird gedroht, aber auch versprochen: Mit der Spät-Gebühr ist die Sache erledigt. Bis hierher ist es nur ein Inkasso-Geschäft. Der nächste Schritt wäre eine kostenträchtige Abmahnung plus Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafedrohung.   Die Taktiken sind vielfältig, und sie zielen oft darauf, Rechtsunkundige in Panik zu versetzen.

„Redaktionsmitglieder sollten sich nicht kirre machen lassen“, sind sich Sirin Baris und Stephan Lohoff einig. „Sie sollten einen Fall ohne Verzug sofort der Chefredaktion melden. Und kann die Angelegenheit dort nicht gelöst werden, dann gehört er in juristische Hände.“