Staat im Netz: Was ist heute erlaubt und was nicht?

Staatliche Kommunikation im Internet, dafür gibt es Regeln. Manche sind klar, manche grau und fransig. Außerdem gibt es veraltete juristische Bewertungen und sogar Mythen, die bis hin zum groben Unfug reichen.

Das verwirrt Verantwortliche in den Behördenleitungen und macht Öffentlichkeitsarbeiter unsicher. Darum hat sich der Verfassungsrechtler Thomas Wischmeyer, Professor für Öffentliches Recht und Recht der Digitalisierung der Universität Bielefeld, die Regeln durchforstet. Sein Mitarbeiter Torben Klausa hat daraus ein 5-Seiten-Whitepaper gemacht, das sechs populäre Medienrechts-Irrtümer aufspießt.

Beides ist lesenswert und instruktiv – als Baukasten für Argumente in jeder amtsinternen Diskussion, was heute erlaubt ist und was nicht.

Wischmeyers Gutachten entstand im Auftrag der Denkfabrik Agora Digitale Transformation gGmbH, gefördert durch die Stiftung Mercator.

Auf der Projektwebsite „Staat im Netz: Zwischen Echo-Kammer und Community Management“ legt das Institut dar:

  • „Digitaler Dialog statt Durchsage“:
    Das Potenzial für bürgernahe Verwaltung und zielgruppengerechten Dialog sei groß. Aber auch die Gefahr, dass der Staat falsch auftrete und soziale Medien und digitale Plattformen nur als weiteren Verlautbarungsweg missverstehe.
  • Da geht noch was:
    Vom Rathaus bis zum Ministerium werde das demokratische Potenzial moderner, digitaler Kommunikation nicht ausgeschöpft. Der Grund dafür seien häufig verfassungsrechtliche Bedenken. Zum Beispiel: Der Staat überschreite seine Kompetenzen, verletze durchs „Umgehen“ journalistischer Medien deren Grundrechte oder verstoße durch sprachlich lockere, zielgruppengerechte Ansprache gegen das Sachlichkeits- und Neutralitätsgebot.
  • Es war einmal:
    Hinter diesen juristischen Bewertungen stehe ein veraltetes Öffentlichkeits- und Medienverständnis aus einer Zeit, in Presse und Rundfunk als „Gatekeeper“ quasi ein Kommunikations-Monopol hatten. Heute sehe die Kommunikationsverantwortung völlig anders aus.

Publikationen zum Thema

  • STUDIE Wischmeyer, Thomas (2025, 9. Juli). Verfassungsrechtliche Kommunikationsverantwortung des Staates im Digitalen. Verfassungsrechtliches Gutachten im Auftrag der Agora Digitale Transformation. [Download PDF]
  • BEGLEITPAPIER (5 SEITEN WHITE PAPER) Klausa, Torben (2025, 9. Juli). Staat im Netz: Digitaler Dialog statt Durchsage. Sechs juristische Mythen zu staatlicher Kommunikation im Netz. [Download PDF]
  • PROJEKTSEITE „STAAT IM NETZ“ Agora Digitale Transformation